Letztes Update: 24. August 2024
Im grossen Pensionskassen-FAQ erfährst du alles, was du über die berufliche Vorsorge wissen musst. Gerade im Hinblick auf die Abstimmung vom 22. September 2024, bei der die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger über die Reform der beruflichen Vorsorge (BVG-Reform) entscheiden, soll dieser Beitrag das nötige Grundwissen vermitteln. Hast du auch eine Frage zur beruflichen Vorsorge? Dann schreibe sie in die Kommentare, damit ich sie zusammen mit der Antwort ins Pensionskassen-FAQ aufnehmen kann.
Im Gegensatz zu den vorhergehenden Beiträgen ist dieser nicht dazu gedacht, von vorne bis hinten durchgelesen zu werden (natürlich kannst du das trotzdem tun; dann gratuliere ich dir zu deiner Ausdauer). Suche dir stattdessen im Inhaltsverzeichnis die Fragen aus, die dich interessieren.
Inhaltsverzeichnis
- Wie hoch ist die Rente aus der Pensionskasse?
- Was ist Obligatorium und Überobligatorium?
- Kann ich Pensionskasse nachzahlen?
- Kann ich Pensionskasse auszahlen lassen?
- Kann ich Pensionskasse wechseln?
- Kann ich mehrere Pensionskassen haben?
- Wie viel muss man verdienen um Pensionskasse zu zahlen?
- Kann ich Pensionskasse für Wohneigentum (WEF) vorbeziehen?
- Pensionskasse: Was geschieht bei Todesfall?
- Pensionskasse: Was bezahlt der Arbeitgeber?
- Welche Pensionskasse habe ich?
- Wie legt eine Pensionskasse das Geld an?
- Pensionskasse: Wie lange wird ausgezahlt?
- Wird Pensionskasse versteuert?
- Wird Pensionskasse verzinst?
- Wo Pensionskasse in Steuererklärung angeben?
- Pensionskasse für Selbständige
- Ist Pensionskasse und AHV dasselbe?
- Pensionskasse: Rente oder Kapital?
- Pensionskasse Stellenwechsel
- Pensionskassengelder und Freizügigkeitsgelder suchen
- Welche Massnahmen enthält die Reform der beruflichen Vorsorge (BVG-Reform)
Wie hoch ist die Rente aus der Pensionskasse?
Das kannst du deinem Pensionskassenausweis, auch Vorsorgeausweis genannt, entnehmen, den du einmal jährlich per Post erhältst oder im Online-Portal deiner Pensionskasse herunterladen kannst. Dort findest du das projizierte Altersguthaben und die Altersrente. Beachte, dass der verwendete Projektionszinssatz und der Umwandlungssatz nur Annahmen sind und die daraus berechneten Zahlen nicht garantiert sind. Je weiter die Pensionierung in der Zukunft liegt, desto unsicherer sind die Zahlen.
In der Bundesverfassung steht: “Die berufliche Vorsorge ermöglicht zusammen mit der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise.” Ganz grob kann man sagen, dass die 1. und 2. Säule zusammen etwa 60% deines letzten Lohnes erreichen. Dies ist jedoch nur ein sehr grober Richtwert, der in keiner Weise garantiert ist und in der Realität von sehr vielen Faktoren abhängt.
Was ist Obligatorium und Überobligatorium?
Wenn du mehr als CHF 22’050 (Eintrittsschwelle) pro Jahr verdienst, bist du nach dem Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) obligatorisch versichert.
Die wichtigsten rechtlichen Bestimmungen sind:
- Beginn der Sparphase nach dem vollendeten 24.
- nur Lohnbestandteile bis CHF 88’200
- fixer Koordinationsabzug von CHF 25’725
- Sparbeiträge von 7%, 10%, 15%, 18%
- Mindestzins von 1.25%
- Umwandlungssatz von 6.8%
Schauen wir uns nun an, wie die Gelder im Überobligatorium entstehen können. Zunächst ein einfaches Beispiel:
Vielfach wird nur von hohen Löhnen gesprochen das ist aber nur ein Teil der Wahrheit. Auch Angestellte mit tiefen Löhnen können Gelder im Überobligatorium ansammeln. Zum Beispiel wenn der Koordinationsabzug dem Beschäftigungsgrad angepasst oder ganz gestrichen wird. Auch hierzu ein Beispiel:
Im Überobligatorium gibt es keinen gesetzlich festgelegten Umwandlungssatz und auch keine vorgeschriebene Mindestverzinsung. Hier kann die Pensionskasse – vereinfacht gesagt – machen, was sie will.
Weiter können Gelder im Überobligatorium geäufnet werden, wenn
- das Alterskapital höher verzinst wird
- vor dem 25. Altersjahr mit dem Alterssparen begonnen wird
- die Sparbeiträge höher sind
Kann ich Pensionskasse nachzahlen?
Lücken in der Pensionskasse können durch einen sogenannten Einkauf geschlossen werden. Die Pensionskasse berechnet, wie hoch dein Altersguthaben wäre, wenn du ab Alter 25 immer so viel verdient hättest, wie heute. Dieser Wert entspricht dem reglementarischen Altersguthaben. Da du früher wahrscheinlich weniger verdient hast als heute, ist dein tatsächliches Altersguthaben kleiner. Die Differenz wird als Einkaufspotenzial bezeichnet und ist auf den meisten Pensionskassenausweisen ersichtlich. Mit jeder Lohnerhöhung erhöht sich also das Einkaufspotenzial.
Mit einem Einkauf in die Pensionskasse können Steuern gespart werden, da der einbezahlte Betrag im entsprechenden Jahr vom Einkommen abgezogen werden kann. Oft ist es sinnvoll, die Einkäufe zu staffeln und die Steuerersparnis auf mehrere Jahre zu verteilen. Je kürzer die Zeit bis zum Kapitalbezug ist, desto rentabler ist ein PK-Einkauf. Deshalb sind Einkäufe in der Regel erst ab dem 55. Altersjahr attraktiv. Beachte, dass es eine dreijährige Sperrfrist für Kapitalbezüge nach freiwilligen Einkäufen gibt. Zudem solltest du dich bei deiner Pensionskasse erkundigen, was mit dem freiwillig eingekauften Betrag im Todesfall geschieht.
Wenn du einen Einkauf planst, solltest du diesen frühzeitig bei deiner Pensionskasse anmelden und nicht erst Ende Dezember mit der Planung beginnen.
Kann ich Pensionskasse auszahlen lassen?
Ein Vorbezug von Geldern aus der Pensionskasse ist nur in Ausnahmefällen möglich, darunter fallen:
- Erwerb von dauernd selbstgenutztem Wohneigentum
- Aufnahme einer Selbständigkeit
- Frühpensionierung
- Auswanderung: Definitives Verlassen der Schweiz in ein Nicht-EU/EFTA-Land
Zu beachten ist, dass ein Vorbezug an verschiedene Bedingungen und Fristen geknüpft ist. Zudem führt ein Vorbezug zu einer Kürzung der Vorsorgeleistungen und ist im Jahr des Vorbezugs mit Steuerfolgen verbunden.
Kann ich Pensionskasse wechseln?
Der Arbeitgeber ist für den Anschluss an eine Pensionskasse verantwortlich. Er überweist die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge direkt an die Pensionskasse. Du kannst also nicht einfach auf eigene Faust die Pensionskasse wechseln. Laut Gesetz muss aber jede Firma, die MitarbeiterInnen beschäftigt, eine paritätische Vorsorgekommission bestimmen. Diese setzt sich aus Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern zusammen und entscheidet über die berufliche Vorsorge der Firma. Wenn du mit deiner Pensionskassenlösung nicht einverstanden bist, wende dich als erstes an die Arbeitnehmervertretung deiner Firma. Die Namen der Arbeitnehmervertreter sind oft auf dem Vorsorgeausweis ersichtlich.
Wenn du eine neue Stelle suchst, solltest du unbedingt die Pensionskassenlösungen der verschiedenen Firmen vergleichen. Die Leistungen können sehr unterschiedlich sein und wer sein ganzes Arbeitsleben lang nur mit dem gesetzlichen Minimum versichert war, wird spätestens bei der Pensionierung erhebliche finanzielle Einbussen hinnehmen müssen.
Kann ich mehrere Pensionskassen haben?
Ja, das ist möglich. Wenn du für mehrere Arbeitgeber arbeitest, bist du wahrscheinlich bei jedem Arbeitgeber bei einer anderen Pensionskasse versichert. Bei Mehrfachanstellungen ist es wichtig zu prüfen, ob der Koordinationsabzug dem Beschäftigungsgrad angepasst ist. Wendet jeder Arbeitgeber den vollen Koordinationsabzug von derzeit CHF 25’725 an, kannst du nicht viel fürs Alter sparen und die Risikoleistungen sind wahrscheinlich auch dürftig. Sprich in diesem Fall am besten mit deinem Arbeitgeber, denn oft ist er sich dessen zu wenig bewusst.
Erreichst du bei einem Arbeitgeber die Eintrittsschwelle von CHF 22’050 nicht, kannst du die Pensionskasse des einen Arbeitgebers fragen, ob sie auch den Lohn des anderen Arbeitgebers versichert. Dies ist eher selten der Fall. Alternativ kannst du dich bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG des Bundes anmelden. Mit deren Vorsorgeplan MA kannst du den Teil, der bei einem Arbeitgeber unter CHF 22’050 liegt, versichern lassen. In der ganzen Schweiz tun dies aber weniger als 300 Personen.
Wie viel muss man verdienen um Pensionskasse zu zahlen?
Das BVG-Obligatorium gilt für alle ArbeitnehmerInnen, die in der 1. Säule versichert sind und mindestens CHF 22’050 pro Jahr verdienen. Dies wird auch als Eintrittsschwelle bezeichnet.
Bis zum 24. Altersjahr decken die Beiträge nur die Risiken von Tod und Invalidität ab. Ab dem 25. Altersjahr wird auch für die Altersrente gespart.
Nicht dem Obligatorium unterstellt sind unter anderem Selbstständigerwerbende und ArbeitnehmerInnen mit einem befristeten Arbeitsvertrag von höchstens drei Monaten.
Kann ich Pensionskasse für Wohneigentum (WEF) vorbeziehen?
Ja, das ist möglich. Voraussetzung ist jedoch, dass die Immobilie von dir selbst bewohnt wird. Zweit- und Ferienwohnungen sind ausgeschlossen. Der Vorbezug kann nicht nur für den Erwerb oder die Erstellung von Wohneigentum, sondern beispielsweise auch für die Rückzahlung eines Hypothekardarlehens oder die Finanzierung von Renovationen verwendet werden.
Der Mindestbetrag für den Vorbezug beträgt CHF 20’000. Es ist zu beachten, dass mit dem Vorbezug die künftigen Vorsorgeleistungen tiefer ausfallen. Je nach Pensionskasse können auch die Leistungen im Todes- oder Invaliditätsfall tiefer ausfallen.
Ein Vorbezug ist alle 5 Jahre möglich. Ab dem 50. Altersjahr bestehen Einschränkungen bezüglich der Höhe des Vorbezugs. Beim Vorbezug wird eine Kapitalleistungssteuer fällig, weshalb genügend liquide Mittel vorhanden sein sollten, um diese Steuer bezahlen zu können.
Vorsorgelücke
Die durch den Vorbezug entstandene Vorsorgelücke kann durch Rückzahlungen auf freiwilliger Basis geschlossen werden. Der Mindestbetrag beträgt CHF 10’000. Rückzahlungen gelten nicht als Einkäufe und können deshalb steuerlich nicht geltend gemacht werden. Die im Rahmen des Vorbezugs bezahlte Kapitalbezugssteuer kann jedoch bei einer Rückzahlung zurückgefordert werden. Das Rückerstattungsgesuch muss innerhalb von drei Jahren nach der Rückzahlung aktiv an die seinerzeit zuständige Behörde gestellt werden. Erst wenn alle WEF-Vorbezüge zurückbezahlt sind, können wieder freiwillige Einkäufe getätigt werden, die das steuerbare Einkommen reduzieren.
Bei einem Verkauf des Wohneigentums muss der Vorbezug grundsätzlich zurückbezahlt werden. Damit dies nicht umgangen werden kann, wird ein Vorbezug aus der Pensionskasse im Grundbuch eingetragen.
Pensionskasse: Was geschieht bei Todesfall?
Eigentlich ist es ganz einfach: Stirbt eine versicherte Person, zahlt die Pensionskasse eine Hinterbliebenenrente aus. Wer genau Anspruch darauf hat und wie hoch diese Hinterbliebenenrente ist, hängt jedoch von der Pensionskasse und dem jeweiligen Pensionskassenreglement ab.
Gemäss Gesetz hat der überlebende Ehegatte Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente, wenn er beim Tod des Ehegatten für den Unterhalt von mindestens einem Kind aufkommen muss oder älter als 45 Jahre ist und die Ehe mindestens 5 Jahre gedauert hat. Die Rente beträgt 60% der Alters- oder Invalidenrente. Sind die Voraussetzungen für eine Witwen- oder Witwerrente nicht erfüllt, besteht Anspruch auf eine einmalige Kapitalabfindung in Höhe von drei Jahresrenten. Kinder der verstorbenen Person erhalten eine Waisenrente bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Kinder, die sich noch in Ausbildung befinden, erhalten eine Waisenrente bis zum Abschluss der Ausbildung, längstens jedoch bis zum 25 Lebensjahr.
Konkubinatspartner und Rückgewähr
Je nach Reglement der Pensionskasse können die Leistungen über das gesetzliche Minimum hinausgehen und z.B. auch Konkubinatspartner begünstigen oder Leistungen ausrichten, wenn der Ehegatte oder Lebenspartner noch nicht 45 Jahre alt ist. Bei einigen Pensionskassen müssen Konkubinatspartner aktiv angemeldet werden. Lies deshalb das Reglement genau durch oder erkundige dich direkt bei der Pensionskasse.
Wenn du freiwillige Sparbeiträge in deine Pensionskasse einzahlst, so genannte Einkäufe, solltest du dich bei deiner Pensionskasse erkundigen, was damit geschieht, wenn du stirbst. Einige Pensionskassen zahlen freiwillige Einkäufe als Todesfallkapital aus (Rückgewähr), bei anderen gehen freiwillige Einkäufe im Todesfall vor der Pensionierung verloren.
Möchtest du wissen, wie dein Partner oder deine Partnerin und deine Kinder im Todesfall abgesichert sind? Dann lass dir eine Vorsorgeanalyse erstellen. Melde dich für ein unverbindliches Erstgespräch.
Pensionskasse: Was bezahlt der Arbeitgeber?
Die Beiträge der beruflichen Vorsorge werden zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt. Der Arbeitgeber übernimmt mindestens 50% der Gesamtbeiträge. Auf freiwilliger Basis kann der Arbeitgeber auch einen höheren Anteil der Prämien übernehmen. Er zieht den vom Arbeitnehmer geschuldeten Beitragsanteil für die berufliche Vorsorge vom Lohn ab und überweist ihn zusammen mit dem Arbeitgeberanteil direkt an die Vorsorgeeinrichtung.
Welche Pensionskasse habe ich?
Bei welcher Pensionskasse du versichert bist, erfährst du bei deinem Arbeitgeber. Den Namen der Pensionskasse findest du auch auf dem Pensionskassenausweis (auch Vorsorgeausweis genannt). Diesen erhältst du Anfang Jahr per Post oder online, denn in den letzten Jahren haben viele Pensionskassen ein Online-Portal eingerichtet, auf dem du den Ausweis als PDF herunterladen kannst.
Ob noch Pensionskassenguthaben aus früheren Arbeitsverhältnissen vorhanden sind, kannst du mit einer Anfrage bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG herausfinden.
Wie legt eine Pensionskasse das Geld an?
Der Stiftungsrat einer Pensionskasse erarbeitet die Grundlagen dafür, wie das Vorsorgevermögen der Pensionskasse angelegt wird und hält diese im Anlagereglement fest. Die Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVV 2) enthält Anlagerichtlinien und Bestimmungen zu den maximalen Anteilen pro Anlagekategorie.
Die “Schweizer Pensionskassenstudie 2024” von Swisscanto gibt einen Überblick über die Vermögensaufteilung der Schweizer Pensionskassen:
Pensionskasse: Wie lange wird ausgezahlt?
Bei der Pensionierung kannst du einmalig entscheiden, ob du eine Rente oder (einen Teil) des Kapitals beziehen willst, wobei auch Mischformen möglich sind. Wenn du das Kapital beziehst, trägst du das Kapitalmarkt- und das Langlebigkeitsrisiko.
Beziehst du die Rente, zahlt eine Pensionskasse, solange du lebst. In diesem Fall trägt sie das Kapitalmarkt- und das Langlebigkeitsrisiko. Gegebenenfalls werden nach deinem Tod auch Hinterlassenenleistungen ausbezahlt. Die Altersleistungen werden im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten der Pensionskasse der Teuerung angepasst. Eine automatische Anpassung ist gesetzlich nicht vorgesehen.
Wird Pensionskasse versteuert?
Vor der Pensionierung:
Vom Lohnausweis überträgst du den Nettolohn in die Steuererklärung. Die Beiträge an die berufliche Vorsorge sind davon bereits abgezogen. Je höher diese Beiträge sind, desto tiefer ist dein steuerbares Einkommen.
Das Pensionskassenguthaben musst du in der Steuererklärung nicht als Vermögen angeben. Auch Kapitalerträge aus dem Pensionskassenguthaben sind steuerfrei.
Nach der Pensionierung:
Beim Kapitalbezug wird einmalig eine Kapitalauszahlungssteuer fällig, die getrennt vom Einkommen und zu einem tieferen Satz berechnet wird. Nach dem Bezug muss der Betrag – oder das, was davon übrig bleibt – jeweils Ende Jahr als Vermögen deklariert werden und es wird eine Vermögenssteuer fällig.
Bei Rentenbezug wird die Rente voll als Einkommen besteuert.
Wird Pensionskasse verzinst?
Der Mindestzinssatz für BVG-Guthaben (Obligatorium) wird vom Bundesrat festgelegt. Er beträgt zurzeit 1.25%. Eine Pensionskasse kann auch einen höheren Zinssatz ausschütten.
Der Zinssatz für die Altersguthaben der überobligatorischen beruflichen Vorsorge wird vom obersten Organ der Vorsorgeeinrichtung festgelegt. Eine gesetzliche Vorgabe besteht nicht. Er kann sowohl unter (solange er nicht negativ ist) als auch über dem Mindestzinssatz liegen.
Bei Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) im Jahr 1985 betrug der Mindestzinssatz noch 4%.
Wo Pensionskasse in Steuererklärung angeben?
Die Pensionskassenrente muss in der Steuererklärung als Einkommen deklariert werden, in Zürich sieht dies wie folgt aus:
Von deiner Pensionskasse erhältst du Anfang des Jahres einen Rentenausweis – auch Rentenbescheinigung genannt – von dem du die Beträge in die Steuererklärung übertragen kannst.
Das angesparte Kapital bei deiner Pensionskasse oder Freizügigkeitseinrichtung muss vor der Pensionierung nicht als Vermögen deklariert werden.
Bist du unsicher, wie du die Steuererklärung ausfüllen sollst, dann melde dich für ein unverbindliches Erstgespräch.
Pensionskasse für Selbständige
Für Selbständigerwerbende ohne Personal ist der Anschluss an die berufliche Vorsorge freiwillig. Über Berufs- oder Branchenverbände sowie die Stiftung Auffangeinrichtung BVG ist ein freiwilliger Anschluss aber auch für Selbständigerwerbende ohne Personal möglich. Je nach Höhe des Verdienstes und der familiären Situation kann ein freiwilliger Anschluss durchaus sinnvoll sein.
Personen ohne Pensionskassenanschluss können in die Säule 3a maximal 20% des Netto-Erwerbseinkommens, höchstens aber CHF 35’280 einzahlen.
Ist Pensionskasse und AHV dasselbe?
Nein, die erste Säule (AHV) ist die staatliche AHV, sie sichert den Grundbedarf der gesamten Bevölkerung. Die staatliche Altersvorsorge basiert auf dem Umlageverfahren. Das heisst, das Geld, das die AHV von den aktiven Versicherten einnimmt, fliesst direkt an die Pensionierten.
Die berufliche Vorsorge (Pensionskasse) soll zusammen mit der staatlichen Vorsorge die Fortsetzung des gewohnten Lebensstandards in angemessener Weise ermöglichen. Die Finanzierung erfolgt im Kapitaldeckungsverfahren. Die Sparbeiträge werden wie bei einer Bank auf einer Art Sparkonto gutgeschrieben und am Kapitalmarkt angelegt. So spart jeder für sich.
Pensionskasse: Rente oder Kapital?
Diese Frage hängt von sehr vielen Faktoren, wie der familiären und finanziellen Situation, ab und muss individuell beantwortet werden. Die Entscheidung sollte frühzeitig getroffen und entsprechend geplant werden. Hier eine kleine Auswahl möglicher Vor- und Nachteile:
Vorteile | Nachteile | |
---|---|---|
Rente | – garantierte regelmässige Auszahlung – Langlebigkeitsrisiko abgesichert – Witwen- und Witwerrente | – Einkommens-besteuerung zu 100% – kein (garantierter) Inflationsschutz – kein Einfluss auf Rendite |
Kapital | – finanzielle Flexibilität – Einkommens-besteuerung zu einem reduzierten Satz, getrennt vom übrigen Einkommen – vererbbar | – Vermögenssteuern – Langlebigkeitsrisiko nicht abgesichert – keine Witwen- und Witwerrente |
Ein Kapitalbezug muss frühzeitig bei der Pensionskasse angemeldet werden. Konsultiere dazu das Reglement deiner Pensionskasse. Dort erfährst du auch, ob du das ganze Altersguthaben als Kapital beziehen kannst oder nur einen Teil. Gemäss Gesetz muss die Pensionskasse nur 25% des obligatorischen Teils als Kapital auszahlen.
Pensionskasse Stellenwechsel
Arbeitest du bei einem Stellenwechsel nahtlos bei einem anderen Arbeitgeber weiter, überweist die Pensionskasse des alten Arbeitgebers die sogenannte Freizügigkeitsleistung an die Pensionskasse des neuen Arbeitgebers.
Trittst du nicht direkt in eine neue Vorsorgeeinrichtung ein, musst du deine Freizügigkeitsleistung bei einer Freizügigkeitsstiftung deponieren. Dabei kannst du zwischen einer Konto- und einer Wertschriftenlösung wählen.
Eine Auszahlung auf dein Privatkonto ist in den meisten Fällen ausgeschlossen.
Pensionskassengelder und Freizügigkeitsgelder suchen
Unter anderem bei beruflichen Auszeiten, häufigen Stellenwechseln oder Arbeitslosigkeit können Pensionskassengelder “verloren gehen”. Diese sind nicht einfach weg, sondern die Pensionskasse des ehemaligen Arbeitgebers muss das Geld nach spätestens zwei Jahren auf ein Freizügigkeitskonto bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG überweisen. Diese verwaltet das Geld als kontaktloses Freizügigkeitsguthaben, bis sich die berechtigten Personen melden. Wenn du auf der Suche nach Freizügigkeitsgeldern bist, kannst du online ein Formular ausfüllen und dieses bei der Zentralstelle 2. Säule einreichen.
Du suchst Unterstützung bei der Suche nach Freizügigkeitsgeldern? Dann melde dich bei mir für ein unverbindliches Erstgespräch.
Welche Massnahmen enthält die Reform der beruflichen Vorsorge (BVG-Reform)
Senkung des Umwandlungssatzes
Der Umwandlungssatz in der obligatorischen beruflichen Vorsorge soll von heute 6.8% auf 6.0% gesenkt werden. Der Umwandlungssatz gibt an, wie hoch die monatliche Rente später sein wird. Bei einem Altersguthaben von 100’000 Franken beträgt die jährliche Rente heute 6’800 Franken. Mit der Reform würde die Rente noch CHF 6’000 betragen.
Ausgleichsmassnahmen
Erhöhung des versicherten Lohns
Unabhängig vom Lohn wird heute in der obligatorischen beruflichen Vorsorge der Koordinationsabzug von CHF 25’725 abgezogen. Mit der Reform wird der Koordinationsabzug nicht mehr ein fixer Betrag sein, sondern es werden 20% vom Lohn abgezogen. Gerade tiefere Einkommen können somit einen höheren Anteil des Lohnes versichern, d.h. es kann mehr Altersguthaben gebildet werden, so dass die spätere Rente in vielen Fällen höher ausfallen wird.
Derzeit wenden nur rund 12% der Pensionskassen den gesetzlichen Koordinationsabzug an, was rund 20% der Versicherten entspricht. Ein Grossteil der Kassen passt den Koordinationsabzug bereits heute dem Beschäftigungsgrad an oder verzichtet ganz darauf.
Rentenzuschlag für die Übergangsgeneration
Einigen Erwerbstätigen, die in den nächsten Jahren pensioniert werden, drohen durch die Reform Renteneinbussen, weshalb das Parlament für die Übergangsgeneration Rentenzuschläge vorgesehen hat. Diese Kompensationsmassnahmen dauern 15 Jahre.
Die Höhe des Zuschlags hängt vom Geburtsjahr und vom angesparten Altersguthaben ab.
Die Kompensationsmassnahmen kosten schätzungsweise 800 Millionen Franken pro Jahr und werden von den Pensionskassen sowie durch Lohnbeiträge aller Arbeitnehmenden und Arbeitgeber finanziert. Berechnungen haben gezeigt, dass der Rentenzuschlag für die Mehrheit der Übergangsgeneration keine Kompensation für eine tiefere Rente ist, sondern eine Rentenerhöhung, die zu einem grossen Teil von der jüngeren Generation finanziert wird.
Verbesserung der Vorsorge bei tiefen Einkommen und bei Teilzeitarbeit
Die Eintrittsschwelle von aktuell CHF 22’050 wird auf CHF 19’845 gesenkt. So werden ca. 70’000 Personen zusätzlich in der 2. Säule versichert sein. Auch Mehrfachbeschäftigte erreichen die Eintrittsschwelle somit eher.
Tiefere Sparbeiträge für ältere Arbeitnehmende
Da die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge mit zunehmendem Alter steigen, kann dies ältere Personen auf dem Arbeitsmarkt benachteiligen. Die Reform verringert den Unterschied zwischen den Beiträgen für ältere und jüngere Arbeitnehmende. Damit soll die Weiterbeschäftigung von über 55-Jährigen für Arbeitgeber attraktiver werden.
Altersgutschriften bisher:
Alter | Ansatz |
---|---|
25 – 34 | 7% |
35 – 44 | 10% |
45 – 54 | 15% |
55 – 65 | 18% |
Altersgutschriften neu:
Alter | Ansatz |
---|---|
25 – 44 | 9% |
45 – 65 | 14% |
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