Frühpensionierung Schweiz: Ab wann möglich und was beachten?

Letztes Update: 30. Juni 2025

Viele Menschen träumen davon, sich frühzeitig pensionieren zu lassen, um mehr Zeit für Reisen, Hobbys oder die Familie zu haben. Doch eine Frühpensionierung Schweiz ist teuer und erfordert eine sorgfältige Planung. In diesem Beitrag schauen wir uns an, ab wann eine Frühpensionierung in der Schweiz möglich ist, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und welche finanziellen Aspekte dabei eine Rolle spielen.

Ab wann ist eine Frühpensionierung in der Schweiz möglich?

Schauen wir uns zuerst einmal die gesetzlichen Grundlagen an.

AHV

Ein Anrecht auf eine ordentliche AHV-Rente haben Personen, die das Referenzalter erreichen. Bei Männern ist dies ab dem 65. Lebensjahr der Fall. Bei Frauen lag das Referenzalter bei 64 – bei Frauen der Jahrgänge 1961, 1962 und 1963 wird das Referenzalter jedoch nun um jeweils drei Monate erhöht. Ab 2028 gilt für Frauen und Männer dann das gleiche Rentenalter, nämlich 65 Jahre.

JahrgangReferenzalter
196064
196164 und 3 Monate
196264 und 6 Monate
196364 und 9 Monate
196465

Als Ausgleichsmassnahmen für die Erhöhung des Referenzalters wird Frauen der Übergangsgeneration (Jährgänge 1961 bis und mit 1969), die ihre Altersrente nicht vorbeziehen, ein lebenslanger Rentenzuschlag gewährt. Für Frauen der Übergangsgeneration, die ihre Altersrente vorbeziehen, gelten ausserdem tiefere Kürzungssätze.

Ein Vorbezug der AHV-Altersrente ist ab dem 63. Lebensjahr (für die Jahrgänge 1961 bis 1969 bereits ab dem 62. Lebensjahr) möglich. Wird die Altersrente vorbezogen, wird sie für die Dauer des gesamten Rentenbezugs gekürzt. Nach Ablauf der Vorbezugsdauer wird der definitive Kürzungsbetrag festgelegt. Mit diesem Kürzungsbetrag werden die vor Erreichen des Referenzalters bereits bezogenen Altersrenten kompensiert. Als Richtgrösse: Die Kürzungssätze für ein Jahr Vorbezug betragen 6.8%, für zwei Jahre 13.6%. Die Kürzungssätze für die einzelnen Monate sind im AHV-Merkblatt 3.04 “Flexibler Rentenbezug” zu finden.

Neu kann die AHV-Rente monatlich und auch in Teilen (mind. 20%, max. 80%) vorbezogen werden. Früher musste man sich entscheiden, ob man sie für ein oder zwei ganze Jahre vorbeziehen möchte.

Sowohl ein Vorbezug als auch ein regulärer Bezug oder ein Aufschub der Altersrente müssen aktiv angemeldet werden. Die Anmeldung der Altersrente sollte etwa drei bis vier Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn erfolgen.

BVG und Pensionskasse

Das BVG kennt ebenfalls das Referenzalter von 65 Jahren. Ein Vorbezug ist laut Gesetz ab dem vollendeten 63. Lebensjahr möglich. Das Pensionskassenreglement kann jedoch einen Altersrücktritt bereits ab dem vollendeten 58. Lebensjahr vorsehen. Bei Weiterarbeit kann der Bezug bis zur Vollendung des 70. Lebensjahres aufgeschoben werden.

Auch im BVG sind Teilbezüge möglich. Die Altersleistung als Rente kann in bis zu drei Schritten bezogen werden, wobei die Pensionskasse auch mehr als drei Schritte zulassen kann. Der Bezug der Altersleistung in Kapitalform ist in höchstens drei Schritten zulässig. In beiden Fällen muss der erste Teilbezug mindestens 20% betragen. Die steuerlichen Auswirkungen sind zusätzlich zu prüfen.

Frühpensionierung Schweiz, ab wann möglich?

Finanzielle Auswirkungen einer Frühpensionierung

Die finanziellen Auswirkungen auf die AHV-Altersrente wurde im Kapital zur AHV bereits besprochen. Schauen wir uns die Auswirkungen auf die Höhe der Pensionskassenrente an.

Bei einer vorzeitigen Pensionierung wird kein Alterskapital mehr angespart. Da die Sparbeiträge in den letzten Jahren am höchsten sind, wirkt sich eine vorzeitige Pensionierung doppelt negativ aus. Einerseits ist weniger Altersguthaben vorhanden und andererseits wird der Umwandlungssatz durch die längere Rentenbezugsdauer reduziert. Als Faustregel kann man von einer Reduktion des Umwandlungssatzes um 0.20% pro Vorbezugsjahr ausgehen. Der genaue Satz kann dem Pensionskassenreglement entnommen werden. Zudem wird das bezogene Alterskapital nicht weiter steuerfrei verzinst.

Ganz grob kann gesagt werden, dass sich ein Viertel bis ein Drittel des Pensionskasseneinkommens in den letzten fünf Beitragsjahren ansammelt und dass die Rente sich pro Vorbezugsjahr um ca. 7% verringert. Die entstehende Lücke muss mit der freiwilligen Vorsorge geschlossen werden.

Die Gesamtkosten einer vorzeitigen Pensionierung entsprechen in etwa einem Jahresgehalt pro vorgezogenem Jahr. Über eine Bezugsdauer von rund 13 Jahren führt der Vorbezug zu einem finanziellen Nachteil. Diese Faustregeln dienen nur als grobe Orientierung, da der individuelle Fall davon abweichen kann.

Steuern und Abgaben bei der Frühpensionierung

Viele angehende Rentnerinnen und Rentner gehen davon aus, dass ihre Steuerbelastung nach der Pensionierung erheblich sinken wird. Dem ist jedoch meistens nicht so, zumindest nicht im gewünschten Umfang. Zwar ist das Einkommen aus den Renten der AHV und Pensionskasse tiefer, aber es können auch kaum noch Abzüge getätigt werden. Ohne AHV-pflichtiges Einkommen können keine Einzahlungen in die Säule 3a mehr getätigt werden. Die Abzüge für Berufsauslagen fallen weg und die Kinder sind in der Regel mit ihrer Ausbildung fertig, sodass auch keine Kinderabzüge geltend gemacht werden können. Der Steuersituation sollte also die nötige Beachtung geschenkt und sie sollte entsprechend im Budget berücksichtigt werden.

Die AHV-Beitragspflicht endet erst mit Erreichen des Referenzalters, weshalb Frühpensionierte weiterhin Beiträge bezahlen müssen. Ansonsten entstehen fehlende Beitragsjahre, die zu einer Kürzung der Renten führen würden. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach dem Vermögen und dem 20-fachen jährlichen Renteneinkommen. Die bezahlten AHV-Beiträge für nicht erwerbstätige Personen können übrigens in der Steuererklärung abgezogen werden.

Wenn der Ehepartner oder die Ehepartnerin noch erwerbstätig ist und jährlich mindestens den doppelten Mindestbeitrag entrichtet (2005: 1’060 CHF), müssen Nichterwerbstätige keine eigenen Beiträge bezahlen.

Die Erfüllung der Beitragspflicht liegt in der Verantwortung der Frühpensionierten. Diese müssen sich also aktiv bei der AHV-Ausgleichskasse melden.

Frühpensionierung Schweiz und Säule 3a: Ab wann kann man das Guthaben beziehen?

Die Gelder aus der Säule 3a werden bei Erreichen des Referenzalters fällig. Ein Vorbezug darf grundsätzlich frühestens fünf Jahre vor Erreichen des Referenzalters ausgerichtet werden. Dadurch besteht die Möglichkeit, die Säule-3a-Konten gestaffelt zu beziehen. Zu beachten ist jedoch, dass im Altersfall immer das gesamte Konto bezogen werden muss. Bei der Auszahlung werden darüber hinaus Kapitalleistungssteuern fällig. Um die Progression zu brechen, kann es also sinnvoll sein, mehrere Säule-3a-Konten anzulegen und diese in unterschiedlichen Kalenderjahren zu beziehen, beziehungsweise mit den Kapitalbezügen aus der Pensionskasse zu koordinieren. Diese unterliegen derselben Steuer und werden bei Bezügen im selben Kalenderjahr zusammengerechnet.

Alternativen zur Frühpensionierung

Reichen die finanziellen Mittel für eine Frühpensionierung nicht aus, kann eine schrittweise Pensionierung durchgerechnet werden. Beispielsweise könnte der Beschäftigungsgrad von 100% auf 70% reduziert werden. Somit könnte zu diesem Zeitpunkt bereits eine Teilrente oder ein Teilkapital bezogen werden.

Ein schrittweiser Übergang in den Ruhestand hat oft nicht nur finanzielle, sondern auch psychologische und soziale Vorteile: Er erleichtert die Umstellung auf den neuen Lebensabschnitt, hält Routinen aufrecht und fördert das Wohlbefinden.

Ein weiterer Vorteil des Teilvorbezugs ist, dass (wahrscheinlich) keine AHV-Beiträge für Nichterwerbstätige geleistet werden müssen.

Frühpensionierung Schweiz sinnvoll planen: Checkliste und Tipps

Eine Frühpensionierung will gut durchdacht sein. Diese Punkte solltest du bei der Planung nicht übersehen:

  • Testament, Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung erstellen oder überprüfen.
  • Finanzielle Tragbarkeit prüfen: Erstelle ein detailliertes Budget inklusive AHV-Renten, Pensionskassenleistung, Säule 3a, weiteren Einkommensquellen und Vermögen.
  • Pensionskassenreglement kennen: Kläre, ab wann ein Vorbezug möglich ist und wie sich dieser auf deine Rente auswirkt.
  • Säule 3a gestaffelt beziehen: Nutze mehrere Konten, um Kapitalleistungssteuern zu optimieren.
  • AHV-Fragen klären: Vorbezug oder Aufschub und deren Auswirkungen? Beiträge für Nichterwerbstätige bei Frühpensionierung? Melde dich bei der Ausgleichskasse.
  • Steuerfolgen beachten: Kapitalbezüge werden einmalig zu einem reduzierten Satz, getrennt vom übrigen Einkommen, besteuert. Renten werden, wie der Lohn vor der Pensionierung, als Einkommen besteuert.
  • Teilpensionierung als Alternative prüfen: Reduktion des Arbeitspensums mit schrittweisem Renten- oder Kapitalbezug kann flexibler und steuerlich günstiger sein.
  • Nach dem Austritt aus dem Arbeitsverhältnis entfällt der UVG-Versicherungsschutz. Einschluss der Unfalldeckung bei der Krankenkasse.

    Fazit: Frühpensionierung Schweiz gut planen

    Eine Frühpensionierung ist möglich – aber sie hat ihren Preis. Wer sich vor dem ordentlichen Rentenalter zurückziehen möchte, muss mit tieferen Renten rechnen. Umso wichtiger ist eine vorausschauende und realistische Planung.

    Ob vollständiger Vorbezug oder schrittweiser Übergang: Wer die Möglichkeiten des BVG, der AHV und der Säule 3a kennt und geschickt kombiniert, kann den Ruhestand flexibel gestalten – und finanziell tragbar machen.

    Am besten startest du deine Planung frühzeitig – idealerweise 15 bis 10 Jahre vor dem gewünschten Rücktritt. So bleibt meistens genug Spielraum, um Lücken zu schliessen und steuerlich vorteilhafte Entscheidungen zu treffen.


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