Robo-Advisors und die Steuererklärung – so einfach geht’s

Letztes Update: 7. April 2023

In einem der letzten Beiträge habe ich dir gezeigt, wie du deine ETFs versteuerst. In diesem Beitrag geht es nun darum, wie du deine Wertschriften, die du über Robo-Advisors hältst, in der Steuererklärung deklarierst. Bei den meisten digitalen Vermögensverwaltern ist ein Steuerauszug in der All-Inclusive-Gebühr inbegriffen. Damit geht das Ausfüllen im Handumdrehen. Anhand von Inyova und Selma zeige ich dir, wie einfach das geht. Bei beiden musst du für den Steuerauszug übrigens nichts zusätzlich bezahlen.

Noch einmal zur Erinnerung: Dividenden werden in der Schweiz als Einkommen versteuert. Der Wert deiner Aktien am 31. Dezember zählt zum Vermögen. Kursgewinne sind steuerfrei, sofern du nicht als gewerbsmässiger Wertschriftenhändler eingestuft wirst.

Steuerauszug Inyova

Inyova kauft für dich Einzelaktien (und für den Anleihen-Anteil ETFs). Mehr über den Anbieter liest du in diesem Beitrag.

Mit Inyova ist das Ausfüllen der Steuererklärung ganz einfach, denn du erhältst einen elektronischen Steuerauszug. Mittlerweile solltest du diesen in allen Kantonen einlesen können. Wenn du in einem Kanton wohnst, der den elektronischen Steuerauszug noch nicht kennt, ist etwas mehr Handarbeit nötig. Wie das funktioniert, siehst du unten am Beispiel von Selma.

Inyova legt dir in deinem Online-Dashboard einen eSteuerauszug ab. Der eSteuerauszug enthält einen herkömmlichen Steuerauszug und am Ende des mehrseitigen PDFs sind Barcodes angefügt, die alle Detaildaten enthalten. Bei mir umfasst das PDF insgesamt 18 Seiten, aber keine Angst, das musst du nicht alles durchackern. In der elektronischen Steuererklärung der fortschrittlichen Kantone kannst du dieses PDF einfach bei “eSteuerauszug importieren” hochladen und dann dauert es eine Weile. Denn nun werden alle Bargeldbestände, Wertschriftenpositionen, Verkäufe, Dividenden usw. automatisch eingelesen. Auf der (extrem nüchternen) Webseite des Systemverbunds elektronisches Wertschriftenverzeichnis (EMV) wird dies so schön als ein „medienbruchfreier Prozess“ bezeichnet.

Nach dem Vorgang wirst du gefragt, ob die entsprechenden Werte ins DA-1 Formular übernommen werden sollen. DA-WAS?

Formular DA-1

Dieses Formular dient einerseits als Antrag auf pauschale Steueranrechnung der Dividenden und Zinsen und anderseits als Antrag auf Rückerstattung des zusätzlichen Steuerrückbehaltes USA. Mit anderen Worten: Mit diesem Formular kannst du einen Teil der ausländischen Quellensteuern zurückfordern.

Warum kam das im vorherigen Beitrag nicht vor? Weil es um ETFs mit Domizil Irland ging und wenn ein ETF aus Irland Dividenden ausschüttet, dann fallen keine Quellensteuern an. Darum gibt auch nichts zurückzuholen. Bei Schweizer ETFs wird die Verrechnungssteuer zurückbehalten und der ETF wird im Wertschriftenverzeichnis deklariert.

Das DA-1-Formular dient nur zur Rückforderung beziehungsweise Anrechnung von ausländischen Quellensteuern. Es werden im DA-1 also nur Wertschriften aufgeführt, bei denen effektiv Quellensteuern abgezogen wurden. Alle anderen werden im Wertschriftenverzeichnis aufgeführt. Als Beispiel: Apple landet im DA-1 (zahlt Dividende), Amazon landet im Wertschriftenverzeichnis (zahlt keine Dividende).

Wenn die beantragte ausländische Quellensteuer aller Wertpapiere den Betrag von CHF 100 nicht übersteigt, wird keine Anrechnung gewährt. In diesem Fall kannst du dir die Mühe sparen und die Wertschriften sind im Wertschriftenverzeichnis aufzuführen.

Aufteilung zwischen Wertschriftenverzeichnis und Formular DA-1

Für die Rückforderung des zusätzlichen Steuerrückbehaltes USA gibt es keinen Mindestbetrag. Alle US-Aktien, die eine Dividende bezahlt haben, kannst du also im Formular DA-1 aufführen.

Aber zurück zu Inyova:

Steuerauszug Zusammenfassung Inyova

In meinem Beispiel könnte ich nur CHF 1 geltend machen. Also kommt alles ins Wertschriftenverzeichnis. Du kannst in meinem Beispiel die Werte im grau hinterlegten Bereich ignorieren und nur die Werte im weissen Bereich eintragen. Beziehungsweise macht dies der eSteuerauszug automatisch, je nachdem was du ausgewählt hast und in welchem Kanton du wohnst.

eSteuerauszug Robo-Advisors

findependent, Kaspar&, True Wealth und wiLLbe versenden inzwischen auch die praktischen elektronischen Steuerauszüge. Mit ihnen ist das Ausfüllen der Steuererklärung genauso einfach wie mit Inyova.

Steueraufstellung Selma

Selma kauft ETFs für dich. Mehr über den Anbieter liest du in diesem Beitrag.

Bei Selma erhältst du ebenfalls ein mehrseitiges PDF, das ist aber nicht ganz so umfangreich wie bei Inyova. Bei mir waren es zwei Seiten. Hier musst du drei Zahlen selbst eintragen, denn bei Selma gibt es keinen eSteuerauszug.

Im PDF sieht es so aus:

Konsolidierte Steuer-Übersicht Robo-Advisor Selma

Weiter unten folgte eine detailliertere Aufstellung der einzelnen ETFs, die braucht dich für die Steuererklärung aber nicht zu interessieren.

Du wählst in deiner Steuererklärung an, dass du einen Steuerauszug hast, führst die Bank, also Selma Finance, auf sowie deine Konto-/Depot-Nummer. Der totale Steuerwert beträgt in meinem Fall CHF 3’776. Der Ertrag mit Verrechnungssteuer beträgt CHF 3 (Ertrag A) und der Wert ohne Verrechnungssteuerabzug (Ertrag B) beträgt CHF 1. Am Ende lädst du noch dein PDF hoch, welches du von Selma erhalten hast – fertig.

Alle Beispiele beziehen sich wiederum auf Zürich. In deinem Kanton können die Bezeichnungen und der Ablauf leicht anders sein.

Steuerauszug bei deinem Broker

Willst du es auch so einfach haben und nicht alle Werte inklusive Kauf- und Verkaufsdatum händisch eintragen, kannst du bei den Schweizer Brokern einen Steuerauszug (manchmal heisst er auch Steuerausweis, Steuerreport oder Steueraufstellung) beziehen. Dafür bezahlst du meistens um die CHF 100. Für mich völlig unverständlich. Die Daten sind ja eh alle digital vorhanden.

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4 comments
  1. Wo finde ich den Steuernachweis furs “Robo-Advisory” Konto von Swissquote?
    (unter “Auszug bestellen” findet sich nur das Trading Konto, nicht aber den aktiven Robo Advisor)

    1. Die Steuerauszüge für Robo-Advisory-Konten werden automatisch erstellt, sobald Swissquote alle relevanten Informationen von den Börsen erhalten hat. Einige Robo-Advisors versenden die Steuerauszüge sogar erst im März. Du musst dich also noch bisschen gedulden.

  2. Hallo Reto,
    Du schreibst, ein Steuerauszug enthält alle Bargeldbestände, Wertschriftenpositionen, Verkäufe, Dividenden usw., und ein eSteuerauszug zusätzlich Barcodes, die alle diese Daten enthalten. Frage: Werden beim Import eines eSteuerauszugs alle diese Daten in das Vermögensverzeichnis eingetragen? Falls ja, ist es nicht wesentlich übersichtlicher, nur die konsolidierten Steuerwerte (drei Zahlen bei Selma) manuell zu erfassen? Und muss der Steuerauszug so oder so immer hochgeladen werden?

    1. Bei mir (Zürich) hat es automatisch nur eine (konsolidierte) Yova-Zeile in das Wertschriften- und Guthabenverzeichnis aufgenommen. Und auch nur eine im DA-1-Formular.
      Da müsstest du dich bei deinem Kanton erkundigen. Zürich schreibt zum Beispiel: “Online Deklaration (ZHprivateTax):
      Beim Verwenden unserer Online-Applikation ZHprivateTax ist kein eSteuerauszug einzureichen. Denn diese Daten sind in der elektronischen Übermittlung der Deklaration enthalten.”

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