So versteuerst du deine ETFs in der Schweiz

Letztes Update: 13. Januar 2024

In letzter Zeit erhalte ich viele Anfragen zu Steuerthemen. Da ich kein Steuerberater bin, kann ich dich im Detail nicht unterstützen. Es gibt jedoch ein paar Basics zur Versteuerung von ETFs in der Schweiz, die sich lohnen zu kennen. Für individuelle Steuerfragen müsstest du dich an eine Fachperson wenden.

Steuern ETF – Steuern Anleger

Steuern sind kein einfaches Thema und nicht wahnsinnig spannend, aber tasten wir uns langsam heran. Als Erstes wird zwischen der Versteuerung auf der Ebene der ETFs und auf der Ebene des Anlegers unterschieden. In diesem Beitrag geht es hauptsächlich um die letztere.

Nur kurz zur Erklärung der Ebene des ETF: Wenn du zum Beispiel einen ETF auf amerikanische Aktien kaufst, dann ist der meistens in Irland domiziliert. Erkennbar an der ISIN, die mit IE beginnt. Irland hat mit den USA ein vorteilhaftes Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Dadurch muss ein in Irland domizilierter ETF nur 15% Quellensteuer nach Amerika abführen (bei den meisten anderen Ländern sind es 30%). Das geschieht alles automatisch, du merkst davon gar nichts. Der ETF schüttet dir dann eine Dividende aus, die bereits um diese Quellensteuer gekürzt ist. Auf diese Dividende fällt keine weitere Quellensteuer an. Die Steuer auf der Ebene des Anlegers beträgt im Beispiel mit Irland also null. In der „Übersicht über die Auswirkungen des Abkommens“ mit Irland der Eidgenössischen Steuerverwaltung steht:

„Dividenden unterliegen in Irland einer Quellensteuer von 25 (20 % vor dem 1. Januar 2020) Prozent. Sofern der Empfänger jedoch in einem Staat ansässig ist, mit dem Irland ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat, wird gemäss innerstaatlichem Recht keine Quellensteuer erhoben. Deshalb sind Dividendenzahlungen einer irischen Gesellschaft an eine in der Schweiz ansässige Person in der Regel frei von irischer Quellensteuer.“


Grafisch und wesentlich vereinfacht sieht das dann folgendermassen aus: Nehmen wir an, der ETF besteht aus drei Aktien, jede bezahlt USD 100 Dividende, macht zusammen USD 300. Dann fliessen 15% oder eben USD 45 Quellensteuer an die USA und in Irland kommen noch USD 255 an. Diese gehen direkt in die Schweiz. Jeder der drei Anleger in der Schweiz erhält also USD 85.

Prinzip Steuern US ETF in Irland

Bei synthetisch replizierenden ETFs sieht es noch einmal anders aus. Diese sind oft von der US-Quellensteuer befreit.


Aber wechseln wir nun auf die persönliche Ebene – die Ebene des Anlegers.

Dividenden versteuern in der Schweiz

Dividenden werden als Einkommen versteuert. Das ist ähnlich wie früher beim Zins, den es mal aufs Sparkonto gab, dieser musste ebenfalls deklariert und als Einkommen versteuert werden.

Wenn du deine Dividendenerträge in der Steuererklärung deklarierst, erhältst du einen Teil oder den gesamten Betrag der Quellensteuer oder Verrechnungssteuer zurück.
Was ist nun die Verrechnungssteuer? Schauen wir uns das Beispiel oben mit einem Schweizer ETF an. Wenn dieser ETF Dividenden erhält, fliessen 35% als Verrechnungssteuer an den Staat. Vereinfacht gesagt ist die Verrechnungssteuer die inländische Quellensteuer. Diese Verrechnungssteuer auf der Ebene ETF kann der ETF-Anbieter zurückfordern, sofern er in der Schweiz domiziliert ist. Und der ETF-Anbieter muss dir auch wieder 35% Verrechnungssteuer abziehen, die du wiederum mit der Steuererklärung zurückfordern kannst.

Prinzip Steuern Schweizer ETF in der Schweiz

Von den CHF 100 kommen dann hinten also volle CHF 100 an – wenn auch über ein paar Umwege. Wozu also das ganze Karussell? Die Steuerpflichtigen sollen dazu gebracht werden, ihr Einkommen und ihr Vermögen in der Steuererklärung korrekt zu deklarieren. Denn nur so erhalten sie die Verrechnungssteuer von 35% zurück.

Wichtig ist hier nun, dass du einen ETF kaufst, der in der Schweiz domiziliert ist da nur dieser die Verrechnungssteuer auf der Ebene ETF zurückfordern kann. Ansonsten sind die ersten 35% verloren.

Es spielt dabei steuerlich keine Rolle, ob du einen ausschüttenden oder thesaurierenden ETF kaufst. Viele thesaurierende ETFs melden der Steuerverwaltung, wie viel Dividenden angefallen sind. Und diese sind dann wie bei ausschüttenden ETFs zu versteuern. Mehr dazu findest du im Beispiel weiter unten.

Kapitalgewinne versteuern in der Schweiz

Hier unterscheiden die Steuerbehörden zwischen privaten und gewerbsmässigen Wertschriftenhändlern. Wirst du als gewerbsmässiger Wertschriftenhändler eingestuft, dann sind deine Gewinne als Einkünfte steuerpflichtig. Und auf das Einkommen müssen Sozialversicherungsbeiträge (AHV, IV, EO…) bezahlt werden. Verluste können im Gegenzug angerechnet werden.
Als privater Wertschriftenhändler kannst du Verluste nicht geltend machen. Dafür sind Gewinne von privaten Wertschriftenhändlern steuerfrei. In Deutschland ist dies zum Beispiel nicht so. Die Wertpapiere zählen in der Schweiz bei privaten Wertschriftenhändlern ganz einfach zum Vermögen, und wenn dieses steigt, steigt natürlich ebenfalls die Vermögenssteuer.

Damit du nicht als gewerbsmässiger Wertschriftenhändler eingestuft wirst, musst du alle fünf Kriterien gemäss Kreisschreiben Nr. 36 der Eidgenössischen Steuerverwaltung vom 27. Juli 2012 erfüllen:

  1. Die Haltedauer der veräusserten Wertschriften beträgt mindestens 6 Monate.
  2. Das Transaktionsvolumen (entspricht der Summe aller Kaufpreise und Verkaufserlöse) pro Kalenderjahr beträgt gesamthaft nicht mehr als das Fünffache des Wertschriften- und Guthabenbestands zu Beginn der Steuerperiode.
  3. Das Erzielen von Kapitalgewinnen aus Wertschriftengeschäften bildet keine Notwendigkeit, um fehlende oder wegfallende Einkünfte zur Lebenshaltung zu ersetzen. Das ist regelmässig dann der Fall, wenn die realisierten Kapitalgewinne weniger als 50% des Reineinkommens in der Steuerperiode betragen.
  4. Die Anlagen sind nicht fremdfinanziert oder die steuerbaren Vermögenserträge aus den Wertschriften (wie z. B. Zinsen, Dividenden, usw.) sind grösser als die anteiligen Schuldzinsen.
  5. Der Kauf und Verkauf von Derivaten (insbesondere Optionen) beschränkt sich auf die Absicherung von eigenen Wertschriftenpositionen.

Wenn du monatlich ETFs für den langfristigen Vermögensaufbau kaufst, giltst du also als privater Wertschriftenhändler, und die Kursgewinne musst du nicht als Einkommen versteuern. Aber wenn du häufiger tradest (Punkt 1) und dazu Kredite einsetzt (Punkt 4), musst du die Situation genauer anschauen, damit du im Jahr darauf keine böse Überraschung erlebst.

Kommen wir nun ganz konkret zu einem Beispiel, wie ein ETF in der Steuererklärung angegeben wird.

Beispiel: ETF deklarieren in der Steuererklärung

Im Wertschriftenverzeichnis der Steuererklärung musst du die Anzahl beziehungsweise den Wert der am 31. Dezember gehaltenen ETFs angeben (Vermögen) und die im jeweiligen Jahr erhaltene Dividende (Einkommen). Nehmen wir als Beispiel den ausschüttenden Vanguard FTSE Developed World UCITS ETF.

Mit der elektronischen Steuererklärung geht das relativ einfach. Jeder Kanton hat seine eigene elektronische Steuersoftware, die überall etwas anders aussieht, aber das Prinzip ist dasselbe. Der Kanton Zürich zum Beispiel hat eine Demoversion, dort kannst du bei Interesse rumspielen und ausprobieren. Und das Tolle daran: Im Jahr darauf kannst du einfach die Vorjahresdaten importieren und deine weiteren Zu- oder Verkäufe eingeben.
Ich zeige dir das Prinzip anhand der Kursliste der Eidgenössischen Steuerverwaltung.

Irischer ETF ausschüttend

Mittels ISIN kannst du nach dem gewünschten ETF suchen. In unserem Beispiel nach dem ausschüttenden Vanguard FTSE Developed World mit der ISIN IE00BKX55T58. Dieser schüttet viermal pro Jahr Dividenden aus. Gehen wir davon aus, dass du jeden Monat einen Anteil gekauft und am Jahresende 12 Anteile des ETFs im Depot hast. Die Software rechnet nun automatisch 12-mal den Steuerwert, den der ETF Ende Jahr hatte. Sie greift dabei auf die Kursliste der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV-Reporting) zu. Die CHF 835.32 zählen nun zu deinem Vermögen.
Nicht alle Aktien und ETFs sind jedoch in der Kursliste enthalten. Falls sie nicht auffindbar sind, kannst du den Steuerwert und die erhaltenen Dividenden auch von Hand eintragen. Mit ESTV-Reporting ist das Ausfüllen jedoch wesentlich einfacher. Denn auch die Währung wird automatisch in CHF umgerechnet. justetf.com bietet eine gute Übersicht, welche ETFs ein ESTV-Reporting haben.

Du kannst nun angeben, dass du am 1. Januar einen Anteil gekauft hast, am 1. Februar einen, am 1. März einen usw. So weiss die Software, wie viele Anteile du zum jeweiligen Dividendendatum hattest. Am 26. März zum Beispiel waren es drei Stück. Auch die Multiplikation der Stückzahl mit dem Betrag pro Stück wird automatisch übernommen und als Einkommen an der richtigen Stelle eingefügt.

ESTV Kursliste
ESTV Kursliste Details


Das „ex.“-Datum ist übrigens dasjenige, an dem du den ETF-Anteil halten/besitzen musstest, um in den Genuss der Dividende zu kommen. Ausgezahlt wurde dann am „zahlb.“-Datum.

Grafisch sieht das dann so aus:

grafische Darstellung Steuerwert (Vermögen) und Dividenden (Einkommen)

Und in der Online-Steuererklärung von Zürich so:

Wertschriftenverzeichnis Zürich

Wer all die Zahlen aufmerksam miteinander vergleicht, hat vielleicht bemerkt, dass Zürich mit einem Ertrag von CHF 9 rechnet und eigentlich nur CHF 7.895 als Dividenden ausgeschüttet wurden. Der Unterschied kommt durch Rundungen zustande.

Schweizer ETF thesaurierend

Noch ein Beispiel mit einem thesaurierenden ETF. Auch hier wird beim ESTV-Reporting die Dividende ausgewiesen, obwohl sie nie direkt auf deinem Verrechnungskonto gelandet ist, und auch sie ist als Einkommen zu versteuern.

Diesmal ist es ein Schweizer ETF. Darum ist der Bruttoertrag mit Verrechnungssteuer angegeben. Gehen wir davon aus, dass du monatlich zehn Anteile kaufst. Die Software ermittelt automatisch den Verrechnungssteueranspruch und fügt ihn an der richtigen Stelle ein. In unserem Beispiel wären das CHF 8.34 (35% von den CHF 23.844). Diesen Betrag wird mit deiner Steuerschuld gegengerechnet oder dir direkt ausbezahlt.

ESTV Kursliste
ESTV Kursliste Detail

Noch einfacher geht es mit einem Steuerauszug/Steuerausweis. Bei den meisten Brokern bezahlst du dafür extra – bei Swissquote zum Beispiel CHF 100. Bei ausländischen Brokern ist dieses Dokument oft gar nicht erhältlich.
Wer mit einem Robo-Advisor anlegt, zum Beispiel mit Selma oder Inyova, erhält den Steuerauszug meistens gratis. Dadurch sparst du dir das Eintragen der einzelnen Kaufzeitpunkte, und das Ausfüllen der Steuererklärung geht wesentlich schneller.

Abzüge

Vergiss nicht, die einbezahlten Säule 3a-Beträge anzugeben. In Zürich ist das unter „Abzüge“ / „Säule 3a und weitere Vorsorgearten“ zu finden. Von deinem Säule 3a-Anbieter erhältst du eine Bescheinigung. Den darauf ausgewiesenen Betrag füllst du dort ein und lädst den Beleg als PDF hoch oder machst ein Foto davon. Der eingezahlte Betrag wird dann automatisch vom steuerbaren Einkommen abgezogen.
Ja, mittlerweile kann in Zürich die Steuererklärung komplett online eingereicht werden, ohne ein einziges Papier ausdrucken zu müssen – wer hätte das vor einem Jahr gedacht?

Ebenfalls kannst du in den meisten Kantonen Vermögensverwaltungskosten abziehen. Dazu zählen oft Depotgebühren und Gebühren für die Erstellung von Steuerunterlagen (Steuerauszug). Handelskosten sind jedoch nicht abzugsfähig. Am besten schaust du in der Wegleitung nach oder informierst dich direkt bei deinem Wohnkanton.


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32 comments
  1. Vielen Dank für die Übersicht.
    Dann sind CH-isin besser als ausländische Fondsmanager, weil man die ersten 35% VSt, die der Fonds abdrücken muss, zurückfordern kann. Richtig? Man zahlt also auf die Dividenden nur einmal 35% bzw wenn daklariert, statt der 35% zum persönlichen Steuersatz.
    Bei physisch replizierenden Fonds von ausländischen Fondsanbieter ist IE besser als LU, weil ersteres die 15% mit den Amis ausgehandelt haben. Ist dies korrekt?
    Bei synthethischen Fonds gibt es keinen Unterschied zwischen IE und LU. Richtig?

    1. ETFs auf Schweizer Aktien mit Domizil Schweiz können die Verrechnungssteuer zurückfordern. Schüttet der ETF die Dividenden aus (egal ob thesaurierend oder ausschüttend), wird die Verrechnungssteuer abgeführt und kann über die Steuererklärung zurückgefordert werden. Die Ausschüttungen unterliegen dann der Einkommenssteuer (die je nach persönlicher Situation unterschiedlich hoch ausfällt).
      Zudem ist die Stempelsteuer bei in der Schweiz domizilierten Fonds tiefer.

      Enthält ein Fonds viele US-Aktien, ist das Domizil Irland steuerlich vorteilhaft, weil es ein Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA hat und die Fonds nur mit 15 statt 30 Prozent Verrechnungssteuer belastet werden.

      Synthetische ETFs sind gänzlich von der US-Quellensteuer befreit. Hier fallen also nicht einmal die 15% an, egal ob in IE oder LU.

  2. Lieber Reto

    Besten Dank für deine prompte Stellungnahme betreffend Versteuerbarkeit der thesaurierenden vs ausschüttenden ETF s.

    Was sagst du zum angeführten Nachteil ausschüttender ETF s?

    “Ein steuerlicher Worst Case bestehe bei Firmen, die Dividenden ausschütten und deren Kurse rückläufig sei. Mit solchen Titeln im Portfolio zahle man Jahr für Jahr Steuern auf die ausgeschütteten Dividenden, obschon unter dem Strich, d.h. kumulierte Dividenden minus realisierter Kursverlust bei Verkauf, keine Gewinne oder gar Verluste resultierten.”

    Besten Dank für dein Feedback.
    Freundliche Grüsse,
    Nicole

    1. Hallo Nicole

      Die Aussage bezieht sich meines Wissens auf die Dividendenstrategie an sich und nicht auf die Unterscheidung ausschüttend / thesaurierend.
      Und ja, ich kann dem Beitrag meiner Kollegen zustimmen, die Glorifizierung von Dividenden kann ich nicht nachvollziehen.

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