Säule 3a Vorbezug: Gebührenvergleich

Letztes Update: 28. Januar 2022

Viele Säule 3a-Vergleiche konzentrieren sich auf die laufenden Kosten oder vielleicht noch auf die Rendite. In diesem Vergleich schauen wir uns aber mal die gebührenpflichtigen Dienstleistungen der digitalen Säule 3a-Anbieter an. Zuerst betrachten wir, welche Transfer-, Bezugs- und Vorbezugsmöglichkeiten es bei der gebundenen Vorsorge überhaupt gibt und dann folgt die Tabelle mit dem Säule 3a Vorbezug Gebührenvergleich.

Keine oder günstige Gebühren sind bestimmt kein Hauptargument bei der Wahl eines 3a-Anbieters. Aber wenn du weisst, dass du dein Vorsorgegeld bald vorbeziehen willst, schadet ein Blick auf die Tabelle sicher nicht.

Der Bezug deines Säule 3a-Vermögens hat immer steuerliche Folgen (Kapitalauszahlungssteuer). In diesem Beitrag wird nur oberflächlich auf die Steuerthematik eingegangen. Bei grösseren Summen lohnt sich das Beiziehen einer Fachperson.

Transfer zu einem anderen Säule 3a-Anbieter

Der Transfer des Vorsorgevermögens ist normalerweise kostenlos und bei den meisten Anbietern unkompliziert möglich. Du gibst dem alten Anbieter schriftlich bekannt, welches Konto oder Depot du auflösen willst und zu welchem Anbieter er dein Vermögen transferieren soll. Auf der Website oder in der App deines neuen Anbieters findest du entsprechende Formulare.

Wechselst du dein investiertes Vorsorgevermögen von einem Anbieter zu einem anderen, werden die Wertschriften verkauft und beim neuen Anbieter wieder gekauft. Je nach Wertschriften und Anbieter können unbemerkt Spreads, Rücknahme- und Ausgabekommissionen, Gebühren für den Währungswechsel, Stempelsteuern usw. anfallen. Als absolute Frankenbeträge siehst du diese Kosten nie. Ganz gratis ist so ein Wechsel also nie.

Zu beachten sind bei einem Wechsel von einem Säule 3a-Konto zu einem neuen Anbieter allfällige Gebühren für die Kontosaldierung und Kündigungsfristen, diese betragen bei manchen Anbietern bis zu drei Monaten.

Lücken in der Pensionskasse können auch mit Geldern aus der Säule 3a geschlossen werden. Weil dies aus steuerlicher Sicht meistens nicht attraktiv ist, gehen wir darauf nicht weiter ein.

Ordentliche Auflösung

Deine dritte Säule kannst du frühestens fünf Jahre vor Erreichen des AHV-Alters (Männer 65 Jahre und Frauen 64 Jahre) auflösen. Arbeitest du nach dem AHV-Alter noch weiter, kannst du die Säule 3a bis spätestens fünf Jahre danach beziehen. Deshalb kann es steuertechnisch Sinn ergeben, mehrere Säule 3a-Depots bzw. -Konten zu haben und den Bezug gestaffelt zu gestalten. Die Kantone handhaben dies unterschiedlich. Am besten du informierst dich frühzeitig vor der Pensionierung bei deinem Kanton.

Invalidität oder Tod

Das Kapital der dritten Säule kannst du beziehen, wenn du eine ganze Invalidenrente der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) beziehst und das Invaliditätsrisiko nicht durch eine Zusatzversicherung im Rahmen der gebundenen Vorsorge abgedeckt ist. Eine ganze Invalidenrente wird von der IV bei einer mindestens 70%igen Invalidität ausgezahlt.

Verstirbst du vor dem Erreichen des AHV-Alters, wird dein Säule 3a-Kapital nach der Begünstigtenordnung ausgezahlt. Die Reihenfolge der Begünstigten ist gesetzlich geregelt und du findest diese auch im Vorsorgereglement deiner Vorsorgestiftung. Gewisse Änderungen an der Reihenfolge sind möglich. Diese kannst du der Vorsorgestiftung schriftlich mitteilen. Ebenso wie die Aufteilung der Ansprüche. Viele Anbieter bieten auf ihren Websites oder Apps Formulare dazu an.

Selbstständigkeit

Machst du dich selbstständig und gründest eine Einzelfirma oder eine Personengesellschaft, kannst du deine dritte Säule ebenfalls vorbeziehen. Entscheidest du dich hingegen, eine AG oder GmbH zu gründen, bist du bei dieser ja dann angestellt und somit nicht selbstständig. Darum kannst du bei der Gründung einer AG oder GmbH dein Säule 3a-Kapital nicht beziehen.

Damit du das Kapital vorbeziehen kannst, musst du der Vorsorgestiftung eine aktuelle Verfügung der AHV-Ausgleichskasse über die Anmeldung als selbstständig erwerbende Person vorlegen. Und du musst belegen, dass du die Selbstständigkeit im Haupterwerb ausübst.

Ein Bezug ist nur innerhalb des ersten Jahres der selbstständigen Erwerbstätigkeit möglich. Auch bei einem Wechsel der bisherigen selbstständigen Erwerbstätigkeit ist ein Vorbezug möglich. Es muss jedoch immer das gesamte Guthaben des jeweiligen Kontos oder Depots bezogen werden. Ein Teilbezug ist nicht möglich.

Als Selbstständige oder Selbstständiger kannst du auch nach einem Bezug noch in die Säule 3a einzahlen. Bist du keiner Pensionskasse angeschlossen, kannst du insgesamt 20% des jährlichen Erwerbseinkommens, maximal aber CHF 34’416, auf ein Säule 3a-Konto oder -Depot einzahlen.

Wegzug ins Ausland

Wanderst du aus, kannst du dir dein Säule 3a-Kapital auszahlen lassen, musst du aber nicht. Auch wenn du dich erst einige Jahre nach der Auswanderung entscheidest, das Geld zu beziehen, ist dies möglich. Spätester Zeitpunkt für den Bezug ist das Erreichen des ordentlichen AHV-Rentenalters.

Wenn du während des Vorbezugs noch in der Schweiz wohnst, zahlst du die Kapitalbezugssteuer am Ort deines Wohnsitzes. Bist du im Ausland bereits angemeldet, dann wird dein 3a-Kapital mit dem Quellensteuersatz des Kantons versteuert, in dem die 3a-Stiftung ihren Sitz hat. Unter Umständen ist die Quellensteuer niedriger als die Kapitalbezugssteuer. Es lohnt sich auf alle Fälle, deine konkrete Situation durchzurechnen – dabei die im neuen Wohnland anfallenden Steuern nicht zu vergessen – und mit einer Fachperson zu besprechen. In der Tabelle unten findest du deshalb auch die Namen der Stiftungen und ihren jeweiligen Sitz.

Wohneigentumsförderung (WEF)

Das Vorsorgekapital der dritten Säule kann beim Kauf oder beim Bau eines selbstbewohnten Eigenheims bezogen und als Eigenkapital eingesetzt werden. Aber auch zur Rückzahlung der Hypothek sowie für wertvermehrende oder werterhaltende Investitionen kannst du die Gelder der gebundenen Vorsorge verwenden. Für Zweit- oder Ferienwohnungen darfst du das Säule 3a-Kapital jedoch nicht nutzen.

Einen Mindest- oder Maximalbetrag für den Bezug gibt es nicht. Im Rahmen des WEF-Vorbezugs können auch Teilbeträge bezogen werden, was sonst nicht möglich ist. Ein Teilbezug ist jedoch nur bis fünf Jahre vor Erreichen des ordentlichen AHV-Rentenalters möglich. Ein WEF-Vorbezug ist nur alle fünf Jahre möglich.

Auf das ausbezahlte Geld wird wiederum eine Kapitalbezugssteuer fällig. Diese Steuer kann nicht mit den vorbezogenen Geldern bezahlt, sondern muss mit freien Mitteln bezahlt werden.

Im Gegensatz zur zweiten Säule kannst du das Kapital bei einem Vorbezug der dritten Säule nicht zurückbezahlen. Neue Einzahlungen bis zum jeweils gültigen Maximalbetrag kannst du aber weiterhin tätigen.

Die Rahmenbedingungen, steuerlichen Optimierungen und ob der Bezug der zweiten Säule anstelle der dritten Säule mehr Sinn ergibt, solltest du im Detail anschauen und bei Bedarf eine Fachperson beiziehen.

Verpfändung

Bei der Verpfändung im Rahmen der Wohneigentumsförderung wird das Säule 3a-Kapital nicht ausgezahlt, sondern bleibt auf deinem Konto oder Depot. Es wird also weiterhin verzinst oder ist weiterhin am Aktienmarkt investiert und die Kapitalbezugssteuer fällt nicht an.

Durch das verpfändete Vorsorgeguthaben kannst du deine Tragbarkeit erhöhen, es dient der kreditgebenden Bank als Sicherheit. Erst wenn du die Zinszahlungen und/oder Amortisationen der Hypothek nicht mehr leisten kannst, tritt die Pfandverwertung ein. Auch hier darf das Geld nur für selbstbewohntes Wohneigentum eingesetzt werden.

Gebührenvergleich

Die Anbieter sind alphabetisch geordnet.

Descartes
Vorsorge
finpension frankly Inyova Selma VIAC Yapeal Y3a
Vorsorgestiftung uvzh Unabhängige Vorsorge-stiftung 3a Zürich finpension 3a Vorsorgestiftung Vorsorgestiftung Sparen 3 der Zürcher Kantonalbank Liberty 3a Vorsorgestiftung VZ Vorsorgestiftung 3a Terzo Vorsorgestiftung der WIR Bank Vontobel 3a Vorsorgestiftung
Sitz der Stiftung Zürich Schwyz Zürich Schwyz Zürich Basel Zürich
Transfer zu einem anderen Säule 3a-Anbieter - -

CHF 150 plus MwSt. (< 1 Jahr bei finpension)
- - - - -
Ordentliche Auflösung - ¹ - - - - - -
Invalidität oder Tod - ¹ - - CHF 250 - - * -
Selbstständigkeit - ¹ - - CHF 250 - - -
Wegzug ins Ausland CHF 400 CHF 250 plus MwSt. (> 1 Jahr bei finpension)

CHF 750 plus MwSt. (< 1 Jahr bei finpension)
- min. CHF 475 - - -
Wohneigentums-förderung (WEF) CHF 400 bei Wohnsitz in der Schweiz

CHF 600 bei Wohnsitz im Ausland
CHF 250 plus MwSt. - CHF 400 bei Wohnsitz in der Schweiz

CHF 600 bei Wohnsitz im Ausland
CHF 300 CHF 300 (sofern Finanzierung nicht über WIR Bank erfolgt) CHF 100 plus MwSt.
Verpfändung CHF 250 CHF 200 plus MwSt. - - CHF 100 ** - CHF 50 plus MwSt.
WP Data Tables

– bedeutet, dass keine zusätzlichen Kosten anfallen, beziehungsweise diese in der jeweiligen Pauschalgebühr („All-in-Fee“, „Gesamtgebühr“, „Gesamtkosten“, „All-inclusive Gebühr“ usw.) enthalten sind.

¹ bei Wohnsitz im Ausland CHF 400

* VIAC bietet zusätzlich eine kostenlose Risikoabsicherung: Pro CHF 10’000 investiertes Vermögen erhältst du von VIAC kostenlos einen Basisschutz über CHF 2’500 (max. CHF 250’000) bei Tod oder Invalidität (70% – IV Grad).

** Verpfändung ist nur direkt ans VZ möglich und nicht an Drittbanken.

Ausserordentliche Dienstleistungen und die daraus anfallenden Kosten wie Adressnachforschungen usw. sind in der Tabelle nicht aufgeführt. Einige Stiftungen verlangen auch bei Teilauszahlungen infolge einer Scheidung Gebühren. Die Tabelle wurde mit grösster Sorgfalt erstellt, aber konsultiere bitte für die aktuell gültigen Preise die Gebührenordnungen und Kostenreglements der einzelnen Anbieter.

Für den Bezug ist meistens eine beglaubigte Unterschrift nötig. Du kannst deine Unterschrift bei Notaren oder bei deiner Wohnsitzgemeinde beglaubigen lassen. Dies kostet meistens um die CHF 20 bis CHF 30.


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8 comments
  1. Da der Transfer zu einer anderen 3a Säule nahezu immer kostenlos ist, kann es sich lohnen vor einem Bezug (z.B. WEF) das Guthaben zuerst zu einem Anbieter zu transferien, der keine Kosten veranschlagt.

  2. Kann ich die Säule 3a auch auflösen um im Ausland bspw. Deutschland oder Österreich eine Wohnung zu kaufen? Oder muss dieses Eigenheim in der Schweiz sein?

    1. Die Säule 3a kann auch für ein Eigenheim im Ausland bezogen werden. Die Wohnung oder das Haus müssen zum Eigenbedarf und als Hauptwohnsitz genutzt werden. Wie in der Schweiz darf es sich also nicht um eine Zweit- oder Ferienwohnung handeln.
      Am besten, du setzt dich frühzeitig mit deinem Säule 3a-Anbieter in Verbindung und klärst mit ihm die Modalitäten.

    1. Die Dienstleistung «Gelbe Identifikation» kostet bei der Post CHF 25.00. Man erhält bei der Post damit “nur” eine echtheitsbestätigte Ausweiskopie (hauptsächlich für die Eröffnung von Geschäftsbeziehung mit einem Finanzinstitut).
      Gewisse Anbieter verlangen jedoch explizit eine notarielle Beglaubigung (amtliche Beglaubigung). Ich würde vorher nachfragen, was von der Vorsorgeeinrichtung akzeptiert wird.

  3. Wegzug ins Ausland: Vorsicht mit deinen “Steuerempfehlungen”. Bezug, wenn bereits im Ausland, mag verführerisch wirken. Im “neuen” Land (falls ordentlich gemeldet), sind Steuern fällig. Ttw. gelten im Ausland SP3-Auszahlungen als Einkommen. Das Thema ist sehr komplex. Hoffen wir doch nicht, dass deinen Lesern eine “Steuerfalle” droht.

    1. Das ist keine Steuerempfehlung, sondern ein Hinweis auf die Tatsache, dass das Vorsorgegeld unterschiedlich versteuert wird. Ausserdem wird im Beitrag mehrmals darauf hingewiesen, dass die Steuerthematik individuell betrachtet und mit Fachpersonen angeschaut werden müsse. Im Beitrag habe ich dies nun noch klarer gemacht.

    2. Wenn man ins Ausland umzieht um Steuern zu sparen, dann sollte man nur in “steuerfreie” Länder wie Georgien, Panama und Paraguay umziehen. Der Hinweis, dass man es in der Rechnung berücksichtigen sollte, um nicht eine böse Überraschung zu erleben ist natürlich sehr berechtigt und wichtig.

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